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Miete · · 10 Min. Lesezeit

Mietbeihilfe 2026 der Comunidad de Madrid: Wann die Ausschreibung erwartet wird, Voraussetzungen, IPREM und Unterlagen

Die Mietbeihilfe (ayudas al alquiler) der Comunidad de Madrid, die 50 % der Miete eines Jahres übernimmt, wurde 2024 und 2025 jeweils Ende Oktober ausgeschrieben. Am 21. Oktober 2026 gibt es noch keine Ausschreibung für 2026. Wir zeigen, was nach den Vorjahren zu erwarten ist, was sich mit dem staatlichen Wohnungsplan 2026–2030 ändern kann, die Voraussetzungen (Einkommen nach IPREM, Höchstmiete je Gemeinde, junge Menschen von 18 bis 35 Jahren), die Unterlagen und wie Sie den Antrag ohne Fehler stellen.

21,7 Mio. €Budget der Mietbeihilfe 2025, davon 10,3 Millionen für das Programm für junge Menschen (BOCM, Oktober 2025)
50 %Anteil der Monatsmiete, den die Beihilfe von Januar bis Dezember des Ausschreibungsjahres übernahm (Comunidad de Madrid, Oktober 2025)
900 €Höchstmiete für eine Wohnung in der Stadt Madrid und 54 weiteren Gemeinden; 450 € für ein Zimmer (Online-Portal der Comunidad de Madrid, Ausschreibung 2025)
25.200 €Höchstes Jahreseinkommen im Regelfall: das Dreifache des IPREM in 14 Zahlungen, der 2026 weiterhin 8.400 € beträgt (eigene Berechnung mit Daten der OCU, Februar 2026)
127,2 Mio. €Mittel des staatlichen Wohnungsplans 2026–2030 für die Comunidad de Madrid im Jahr 2026, für alle Programme (Wohnungsbauministerium, Mai 2026)
300 €/MonatHöchste Mietbeihilfe für junge Menschen im neuen staatlichen Plan; 200 € für ein Zimmer (Königliches Dekret 326/2026, April 2026)

Jeden Herbst warten Tausende Mieter in der Comunidad de Madrid auf dieselbe Nachricht: die Ausschreibung der regionalen Mietbeihilfe, die die Hälfte der Miete eines Jahres zahlt. 2024 und 2025 wurde sie Ende Oktober veröffentlicht, mit Antragsfrist bis zum 15. Dezember. Am 21. Oktober 2026 gibt es weder eine Ausschreibung noch eine amtliche Ankündigung von Terminen. Wir zeigen, was zu erwarten ist, was sich mit dem neuen staatlichen Wohnungsplan ändert und was Sie vorbereiten sollten, um die Frist nicht zu verpassen.

Vorab. Dieser Artikel dient nur der Information und ersetzt weder die Beratung durch einen Anwalt noch die amtlichen Informationen. Die beschriebenen Voraussetzungen sind die der Ausschreibungen 2024 und 2025; für 2026 gilt, was die Anordnung im BOCM (Boletín Oficial de la Comunidad de Madrid, regionales Amtsblatt) festlegt. Im Zweifel hilft die regionale Auskunftsnummer 012.

Mietbeihilfe 2026 in Madrid: Stand am 21. Oktober

Wir haben das Online-Portal (sede electrónica) der Comunidad de Madrid, ihre Seite zur Mietbeihilfe und das BOCM geprüft. Am 21. Oktober 2026 gibt es keine Anordnung, die die Beihilfe für 2026 ausschreibt, und keine amtliche Mitteilung mit Terminen. Die jüngste Seite ist die von 2025, „in Bearbeitung“ und mit abgelaufener Antragsfrist. Die einzige Mietbeihilfe für 2026 auf der Website der Region ist eine Soforthilfe für Betroffene der Waldbrände in der Sierra Oeste, mit Anträgen bis zum 15. November.

Was es aber gibt, ist ein Zeitplan, der sich zwei Jahre in Folge wiederholt hat:

AusschreibungAnordnungVeröffentlichung im BOCMBudget (davon junge Menschen)Antragsfrist
202424. Oktober 202429. Oktober 202421,52 Mio. € (10,22 Mio. €)1. November bis 15. Dezember 2024
202522. Oktober 202528. Oktober 202521,73 Mio. € (10,30 Mio. €)4. November bis 15. Dezember 2025

Quellen: Anordnung vom 24. Oktober 2024 und Auszug der Anordnung vom 22. Oktober 2025 (BOCM). Beide deckten 50 % der Miete von Januar bis Dezember des Ausschreibungsjahres und wurden aus dem staatlichen Plan 2022–2025 finanziert.

Bliebe es bei diesem Rhythmus, könnte die Ausschreibung 2026 Ende Oktober oder im November erscheinen. Das ist aber nur ein Anhaltspunkt: Ein Termin ist nicht angekündigt, und in diesem Jahr ändert sich der staatliche Plan, der die Beihilfe finanziert.

Was sich mit dem staatlichen Wohnungsplan 2026–2030 ändern kann

Den Plan 2022–2025 ersetzt das Königliche Dekret (Real Decreto) 326/2026 vom 22. April, in Kraft seit dem 24. April. Am 21. Mai 2026 billigten die Regionen die Mittelverteilung: Madrid erhält 2026 127,2 Millionen Euro und bis 2030 insgesamt 1.113 Millionen Euro, staatlicher und regionaler Anteil zusammen, für alle Programme des Plans, nicht nur für Mieten. Das Dekret erlaubt Mietbeihilfen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 und legt andere Beträge fest als die 50 %, die Madrid zahlte. Die Beihilfe für junge Menschen läuft bis zu 2 Jahre, verlängerbar um weitere 2.

BedingungMadrider Beihilfe 2025 (Plan 2022–2025)Allgemeine Beihilfe, Plan 2026–2030Beihilfe für junge Menschen, Plan 2026–2030
Betrag50 % der MieteBis zu 250 € im Monat (150 € für ein Zimmer), in einigen Fällen mehrBis zu 300 € im Monat (200 € für ein Zimmer), höchstens 60 % der Miete
Höchstmiete600 € oder 900 € für eine Wohnung; 300 € oder 450 € für ein Zimmer1.000 € für eine Wohnung; 600 € für ein Zimmer1.000 € für eine Wohnung; 600 € für ein Zimmer
HöchsteinkommenDas Dreifache des IPREM (in einigen Fällen das Vier- oder Fünffache)Das Fünffache des IPREMDas Fünffache des IPREM
Für wenJunge Menschen von 18 bis 35 Jahren und einkommensschwache GruppenMieter mit geringerem EinkommenJunge Menschen bis 35 Jahre

Quellen: Online-Portal der Comunidad de Madrid (Ausschreibung 2025) und Zusammenfassung des Königlichen Dekrets 326/2026 von Notarios y Registradores (Mai 2026). In Madrid gilt, was die dortige Ausschreibung festlegt.

Sie ist mit anderen Mietbeihilfen nicht kumulierbar, außer in sozialen Ausnahmefällen.

Königliches Dekret 326/2026, Präambel (BOE, 23. April 2026; eigene Übersetzung)

Am 21. Oktober 2026 sind mehrere Szenarien denkbar, keines ist bestätigt:

  • Die Region schreibt wie in den Vorjahren aus, mit 50 % der Miete und denselben Grenzen.
  • Sie übernimmt die Beträge des neuen Plans: einen monatlichen Höchstbetrag statt eines Prozentsatzes, mit höheren Miet- und Einkommensgrenzen.
  • Sie verzögert sich, während sie an den neuen Plan angepasst wird; dennoch könnte die Beihilfe Monate des Jahres 2026 ab dem 1. Januar abdecken.

So oder so ist das, was in den letzten Ausschreibungen verlangt wurde, der beste Hinweis darauf, was Sie vorbereiten sollten. Wir gehen es anhand der Regeln von 2025 durch.

Voraussetzungen, die Sie schon jetzt vorbereiten sollten

  • Spanische Staatsangehörigkeit oder rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien.
  • Ein Mietvertrag über eine Wohnung oder ein Zimmer oder eine Nutzungsüberlassung (cesión de uso) auf Ihren Namen. Im Programm für junge Menschen konnten auch Personen beantragen, die in der Lage waren, einen Vertrag zu unterschreiben.
  • Es muss Ihr ständiger Wohnsitz sein, nachgewiesen durch die Anmeldung im Einwohnerregister (empadronamiento): Das Register muss zeigen, seit wann jede Person in dieser Wohnung gemeldet ist.
  • Die Miete darf die Höchstgrenze Ihrer Gemeinde nicht überschreiten, und das Haushaltseinkommen muss unter der Grenze liegen, die in Vielfachen des IPREM ausgedrückt wird.
  • Sie dürfen in Spanien keine Wohnung besitzen und kein Nießbrauchrecht daran haben, mit Ausnahmen wie einem geerbten Anteil.
  • Sie dürfen mit dem Vermieter nicht im ersten oder zweiten Grad verwandt und nicht sein Geschäftspartner sein.
  • Sie dürfen nicht vom Bezug öffentlicher Zuschüsse ausgeschlossen sein, etwa weil Sie Ihren Pflichten gegenüber dem Finanzamt oder der Sozialversicherung nicht nachgekommen sind.
  • Halten Sie die Daten eines Bankkontos auf Ihren Namen bereit, denn dorthin wird die Beihilfe überwiesen.

Im Programm für junge Menschen müssen Sie zwischen 18 und 35 Jahre alt sein, beide Grenzen eingeschlossen, und niemand in Ihrem Haushalt darf älter als 35 sein. Das andere Programm richtet sich an kinderreiche Familien und Alleinerziehende, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt oder des Terrorismus, Haushalte mit einem Mitglied mit Behinderung, Haushalte, in denen alle arbeitslos sind und ihren Leistungsanspruch ausgeschöpft haben, und Haushalte, in denen alle 65 Jahre oder älter sind.

Einkommensgrenze: wie viel der IPREM in Euro ist

Der IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples, der spanische Referenzindex für Einkommen) ist die Bezugsgröße, mit der viele Beihilfen ihre Einkommensgrenzen festlegen. 2026 liegt er laut der Verbraucherorganisation OCU weiterhin bei 600 Euro im Monat, 8.400 Euro im Jahr bei 14 Zahlungen, weil der Staatshaushalt 2023 verlängert wurde. Die Madrider Anordnung von 2024 verwendete den IPREM in 14 Zahlungen; mit den aktuellen Zahlen ergäben sich diese Grenzen:

GrenzePro JahrFür wen sie 2025 galt
Das Dreifache des IPREM25.200 €Regelfall, in beiden Programmen
Das Vierfache des IPREM33.600 €Kinderreiche Familien der allgemeinen Kategorie, Menschen mit Behinderung und, je nach Programm, Terrorismusopfer oder Kinder von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt
Das Fünffache des IPREM42.000 €Kinderreiche Familien der Sonderkategorie und Menschen mit einer anerkannten Behinderung von 33 % oder mehr
Mindestens das 0,5-Fache des IPREM4.200 €Nur für einige Gruppen im Programm für einkommensschwache Gruppen; im Programm für junge Menschen gibt es kein Minimum

Eigene Berechnung mit dem IPREM 2026 (600 € im Monat) in 14 Zahlungen, wie in der Anordnung vom 24. Oktober 2024 festgelegt. Es zählt das Einkommen des gesamten Haushalts; wenn Sie ein Zimmer mieten, nur Ihres.

Maßgeblich ist die letzte Einkommensteuererklärung, deren Frist abgelaufen ist: in der Ausschreibung 2025 die für 2024. Gilt 2026 dieselbe Regel, zählte die Erklärung für 2025. Und wer die Voraussetzungen erfüllt, hat noch keine Garantie: Die Beihilfe wird im Wettbewerbsverfahren vergeben, bis das Geld aufgebraucht ist. Die Anordnung von 2024 reihte nach dem Einkommen im Verhältnis zur Grenze des jeweiligen Haushalts (je weiter darunter, desto besser) und bei Gleichstand nach dem Antragsdatum. In dieser Ausschreibung wurden einige Antragsteller mangels Budget abgelehnt.

Höchstmiete je Gemeinde

Die Monatsmiete durfte 600 Euro für eine Wohnung und 300 Euro für ein Zimmer nicht übersteigen. In 55 Gemeinden, und für kinderreiche Familien in der ganzen Region, stieg die Grenze auf 900 und 450 Euro. Zu diesen 55 gehören die Stadt Madrid, Alcalá de Henares, Alcobendas, Alcorcón, Fuenlabrada, Getafe, Leganés, Las Rozas de Madrid, Móstoles, Parla, Pozuelo de Alarcón und Torrejón de Ardoz; die vollständige Liste steht auf der Seite im Portal. Prüfen Sie den genauen Betrag in Ihrem Vertrag: Ein Euro über der Grenze, und Sie fallen heraus.

Unterlagen, die 2025 verlangt wurden

  1. DNI oder NIE (spanischer Ausweis bzw. Ausländer-Identifikationsnummer); wenn Sie nicht EU-Bürger sind, eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis.
  2. Der Mietvertrag oder die Mietverträge, die im Jahr der Beihilfe galten.
  3. Eine Sammelbescheinigung der Meldung (certificado oder volante de empadronamiento colectivo) mit allen gemeldeten Personen und ihrem Meldedatum.
  4. Die Einkommensteuererklärung oder eine Einkommensbescheinigung des Finanzamts, sofern Sie die Abfrage nicht genehmigen.
  5. Anlage I, die Genehmigung des Mieters, und Anlage II, die Erklärung der übrigen volljährigen Mitbewohner.
  6. Je nach Fall: Bescheinigung über ein Mindesteinkommen oder steuerfreie Leistungen, Ausweis für kinderreiche Familien, Behindertenausweis, Nachweis als Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt oder des Terrorismus oder eine Bescheinigung des SEPE (staatliche Arbeitsverwaltung), dass Ihr Leistungsanspruch ausgeschöpft ist.

Wird Ihnen die Beihilfe bewilligt, müssen Sie die Zahlung nachweisen: 2024 hatte man 15 Werktage ab Veröffentlichung, um einen Grundbuchauszug zur Eigentümerfeststellung (nota de localización) und die Zahlungsbelege für jeden Monat vorzulegen.

So stellen Sie den Antrag und so geht es weiter

  1. Besorgen Sie sich ein digitales Zertifikat oder ein anderes anerkanntes elektronisches Signaturverfahren, wenn Sie online beantragen.
  2. Suchen Sie nach Veröffentlichung der Ausschreibung auf sede.comunidad.madrid die Seite „Ayudas al alquiler de vivienda para jóvenes y sectores de escasos recursos“ des jeweiligen Jahres.
  3. Melden Sie sich mit Ihrer Cuenta Digital an, füllen Sie das Formular aus, hängen Sie die Unterlagen an und klicken Sie auf „Firmar y enviar solicitud“ (unterschreiben und senden). Ein Antrag auf Papier bei den Registerstellen ist ebenfalls möglich.
  4. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit auf: Bei Gleichstand zählt sie.
  5. Achten Sie auf die vorläufige Liste. Werden Sie zur Nachbesserung aufgefordert, haben Sie 10 Werktage; tun Sie es nicht, gilt Ihr Antrag als zurückgezogen.
  6. Reichen Sie nach der endgültigen Liste fristgerecht die Zahlungsbelege für jeden Monat ein.

Rechnen Sie nicht mit einer schnellen Auszahlung. In der Ausschreibung 2024 erschien die vorläufige Liste am 17. Juli 2025, die endgültige am 29. Dezember 2025 und die Aufforderung zur Auszahlung am 19. Mai 2026. Für die Ausschreibung 2025 gibt es auf ihrer Seite, aktualisiert am 8. Oktober 2026, noch keine vorläufige Liste.

Häufige Fehler, durch die viele leer ausgehen

  • Bis zum letzten Tag warten: Bei Gleichstand entscheidet das Antragsdatum.
  • Eine Miete über der Grenze Ihrer Gemeinde zahlen, auch wenn es nur wenig ist.
  • Sich zu spät anmelden: Liegt das Meldedatum nach dem Beginn des Zeitraums, wird die Beihilfe anteilig gekürzt.
  • Nicht alle Mitbewohner angeben, oder einer unterschreibt Anlage II nicht.
  • Bar zahlen oder von Konten, die nicht zum Vertrag passen. 2024 wurden vom Vermieter unterschriebene Quittungen akzeptiert, aber eine Überweisung mit Verwendungszweck und Monat ist viel leichter nachzuweisen.
  • Das falsche Verfahren wählen: Im Portal gibt es Wohnungsseiten mit ähnlichen Namen, die nicht für Mieter sind.
  • Portal und BOCM nicht weiter beobachten: Aufforderungen werden in Listen veröffentlicht, und die Fristen laufen ab der Veröffentlichung.

Wie sie zum Bono Alquiler Joven passt

Der Bono Alquiler Joven (Mietzuschuss für junge Menschen) ist eine andere Beihilfe: bis zu 250 Euro im Monat für höchstens 24 Monatszahlungen, für 18- bis 35-Jährige. Die Madrider Ausschreibung von 2024 ist in der Auszahlungsphase, und vom 1. bis 15. Dezember werden die Belege des Jahres eingereicht; mehr dazu in „Bono Alquiler Joven in Madrid: Frist vom 1. bis 15. Dezember 2026 für die Auszahlung, Listen, Voraussetzungen und neue Mietbeihilfen“. Der Bono lässt sich nicht mit anderen Mietbeihilfen kombinieren, außer mit dem Programm für junge Menschen des Plans 2022–2025, und dann mit einer Grenze:

Die Summe beider Beihilfen darf 75 Prozent der Miete nicht übersteigen.

Beschluss des Regierungsrats der Comunidad de Madrid vom 26. Dezember 2024, Artikel 7 (eigene Übersetzung)

Wird die Ausschreibung 2026 bereits aus dem neuen Plan finanziert, sollten Sie prüfen, was sie zur Vereinbarkeit sagt, denn das Dekret erlaubt keine Kumulierung seiner Beihilfe mit anderen, außer in sozialen Ausnahmefällen. Wenn Sie den Bono beziehen, vergleichen Sie, bevor Sie eine weitere Beihilfe beantragen.

So machen wir es bei Llavely

Für eine Mietbeihilfe müssen Sie nachweisen, wer Sie sind, was Sie verdienen, wo Sie wohnen und dass Sie Ihre Miete zahlen. Genau das verlangen Vermieter in der Regel auch, bevor sie Ihnen eine Wohnung vermieten. Deshalb möchten wir bei Llavely, dass Sie es nur einmal vorbereiten. Llavely ist Mieten andersherum: Mieter erstellen einmal ihr verifiziertes Profil, Identität und Einkommen prüfen wir, und wenn etwas nicht stimmt, sieht es sich eine Person aus unserem Team an, und es sind Vermieter und Agenturen, die sie einladen, ihre Immobilie zu besichtigen.

Das ist kostenlos für Mieter, Vermieter und Agenturen, mit allen Funktionen; für Mieter immer kostenlos. Die Vermietung ist bereits in den Provinzen Madrid und Barcelona geöffnet: Dort müssen Sie nicht mehr für jede Anzeige dieselben Unterlagen erneut schicken. Im übrigen Spanien gibt es eine Warteliste: Tragen Sie sich mit Ihren Gebieten ein, und wir benachrichtigen Sie per E-Mail, sobald wir dort öffnen. Eine Wohnung oder eine Beihilfe können wir Ihnen nicht versprechen, wohl aber einen geordneteren Ablauf.

Wenn das für Sie passt und Sie in den Provinzen Madrid oder Barcelona eine Wohnung suchen, erstellen Sie kostenlos Ihr Profil; wenn Sie Vermieter oder Agentur sind, veröffentlichen Sie Ihre Immobilie kostenlos: Sie können den Text Ihrer vorhandenen Anzeige einfügen, und eine Person aus unserem Team prüft sie in weniger als 24 Stunden, bevor sie online geht. Und wenn Sie eine Immobilie in der Comunidad de Madrid besitzen und an einen Verkauf denken, helfen wir Ihnen auch dabei: 2,5 % zzgl. MwSt., nur bei Verkauf und alles inklusive. Fordern Sie Ihre kostenlose Bewertung an.

Häufige Fragen

Wann erscheint die Mietbeihilfe 2026 der Comunidad de Madrid?

Am 21. Oktober 2026 gibt es weder eine Ausschreibung noch einen angekündigten Termin. Zum Vergleich: Die Ausschreibungen 2024 und 2025 wurden am 29. bzw. 28. Oktober im BOCM veröffentlicht, mit Anträgen bis zum 15. Dezember. In diesem Jahr kann der Wechsel zum staatlichen Wohnungsplan 2026–2030 diesen Zeitplan verändern.

Wie viel zahlt die Mietbeihilfe der Comunidad de Madrid?

2024 und 2025 waren es 50 % der Monatsmiete für ein Jahr, von Januar bis Dezember. Der neue staatliche Plan sieht andere Beträge vor: bis zu 250 Euro im Monat bei der allgemeinen Beihilfe und bis zu 300 Euro für junge Menschen, höchstens 60 % der Miete. Was 2026 gilt, hängt von der Madrider Ausschreibung ab.

Welches Einkommen ist höchstens erlaubt?

In der Ausschreibung 2025 im Regelfall das Dreifache des IPREM. Mit dem IPREM 2026 in 14 Zahlungen (8.400 Euro) sind das 25.200 Euro im Jahr für den gesamten Haushalt. Für kinderreiche Familien und Menschen mit Behinderung steigt die Grenze auf das Vier- oder Fünffache. Wenn Sie ein Zimmer mieten, zählt nur Ihr Einkommen.

Wie hoch darf die Miete in der Stadt Madrid höchstens sein?

In der Ausschreibung 2025 900 Euro im Monat für eine Wohnung und 450 Euro für ein Zimmer, wie in 54 weiteren Gemeinden. Sonst 600 und 300 Euro, außer für kinderreiche Familien, für die in der ganzen Region die Grenze von 900 und 450 Euro gilt.

Kann ich die Beihilfe beantragen, wenn ich noch keinen Mietvertrag habe?

Im Programm für junge Menschen 2024 und 2025 ja: Beantragen konnte, wer in der Lage war, einen Vertrag zu unterschreiben. 2024 musste, wer bei Antragstellung keinen hatte, Vertrag und Meldebescheinigung innerhalb von zwei Monaten nach der Bewilligungsanordnung vorlegen.

Ist sie mit dem Bono Alquiler Joven vereinbar?

Der Bono lässt sich nicht mit anderen Mietbeihilfen kombinieren, außer mit dem Programm für junge Menschen des Plans 2022–2025, und dann darf die Summe 75 % der Miete nicht übersteigen. Wird die Ausschreibung 2026 aus dem neuen Plan finanziert, kommt es auf ihren Wortlaut an, denn das Dekret erlaubt keine Kumulierung seiner Beihilfe mit anderen, außer in sozialen Ausnahmefällen.

Wann wird die Beihilfe ausgezahlt?

Deutlich nach dem Antrag. In der Ausschreibung 2024, die am 15. Dezember 2024 schloss, erschien die endgültige Liste am 29. Dezember 2025 und die Aufforderung zur Auszahlung am 19. Mai 2026. Am 21. Oktober 2026 hat die Ausschreibung 2025 noch keine vorläufige Liste.

Quellen

  1. Mietbeihilfe für junge Menschen und einkommensschwache Gruppen (2025), Verfahrensseite (Online-Portal der Comunidad de Madrid, aktualisiert am 8. Oktober 2026)
  2. Auszug der Anordnung vom 22. Oktober 2025 zur Ausschreibung der Mietbeihilfe und der Beihilfe für junge Menschen 2025 (BOCM, 28. Oktober 2025)
  3. Die Comunidad de Madrid öffnet am 4. November die Antragsfrist für die Mietbeihilfe für junge Menschen, über 65-Jährige und gefährdete Familien (Comunidad de Madrid, 22. Oktober 2025)
  4. Anordnung vom 24. Oktober 2024 zur Ausschreibung der Mietbeihilfe und der Beihilfe für junge Menschen 2024 (Comunidad de Madrid)
  5. Mietbeihilfe für junge Menschen und einkommensschwache Gruppen (2024), Verfahrensseite (Online-Portal der Comunidad de Madrid, aktualisiert am 15. Juni 2026)
  6. Die Comunidad de Madrid genehmigt 21,5 Millionen Euro Mietbeihilfe für junge Menschen, über 65-Jährige und gefährdete Familien (Comunidad de Madrid, 23. Oktober 2024)
  7. Madrid öffnet an diesem Freitag die Anträge für die Mietbeihilfe für junge Menschen, über 65-Jährige und gefährdete Gruppen (Gacetín Madrid, 31. Oktober 2024)
  8. Mieten: Wohnungsbeihilfen und -programme (Comunidad de Madrid)
  9. Königliches Dekret 326/2026 vom 22. April zur Regelung des staatlichen Wohnungsplans 2026–2030 (BOE, 23. April 2026)
  10. Zusammenfassung des staatlichen Wohnungsplans 2026–2030 (Notarios y Registradores, 3. Mai 2026)
  11. Der staatliche Wohnungsplan 2026–2030 erhält die einstimmige Zustimmung der Regionen (Ministerium für Wohnungsbau und Städtische Agenda, 21. Mai 2026)
  12. Mindestlohn und IPREM 2026 (OCU, 20. Februar 2026)
  13. Beschluss des Regierungsrats vom 26. Dezember 2024 zur direkten Vergabe des Bono Alquiler Joven (Comunidad de Madrid)

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