Kauf & Verkauf · · 18 Min. Lesezeit
Steuern beim Wohnungsverkauf in Spanien 2026: Plusvalía municipal in Madrid, Einkommensteuer (IRPF) und Befreiungen
Beim Verkauf einer Wohnung in Madrid fallen zwei eigene Steuern an: die plusvalía municipal (kommunale Wertzuwachssteuer), die die Stadt mit 29 % erhebt, und die Einkommensteuer IRPF auf den Gewinn, mit Sätzen von 19 % bis 30 %. Wir erklären, wie sie berechnet werden, was sich am 1. Dezember 2026 ändert, welche Befreiungen es gibt, und rechnen ein vollständiges Beispiel mit Zahlen durch.

Wenn es um Steuern beim Wohnungsverkauf geht, denken fast alle an das, was sie einnehmen, nicht an das, was sie zahlen müssen. Dabei kann die Steuerrechnung des Verkäufers bei einem gewöhnlichen Verkauf in Madrid mehrere tausend Euro betragen, manchmal Zehntausende. Zwei Steuern treffen den Verkäufer: die plusvalía municipal (kommunale Wertzuwachssteuer), die die Gemeinde erhebt, und die Einkommensteuer IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas), die den Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuererklärung besteuert.
Hinzu kommt, dass 2026 für die plusvalía municipal in Madrid und ganz Spanien ein besonders bewegtes Jahr ist. Die Koeffizienten zu ihrer Berechnung wurden zweimal geändert und wieder zurückgenommen, und ein neues Gesetzesdekret sieht eine weitere Änderung ab dem 1. Dezember vor. In diesem Leitfaden erklären wir, wie jede Steuer berechnet wird, welche Befreiungen es gibt, was gilt, wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, und rechnen alles an einem vollständigen Zahlenbeispiel durch.
Welche Steuern der Verkäufer einer Wohnung zahlt
Der Verkäufer einer Bestandswohnung zahlt weder die Grunderwerbsteuer (impuesto de transmisiones patrimoniales) noch die Mehrwertsteuer (IVA): Diese trägt der Käufer, wie wir in „Kaufnebenkosten einer Wohnung in der Comunidad de Madrid“ erklären. Der Verkäufer zahlt jedoch zwei direkte Steuern im Zusammenhang mit dem Verkauf, mit unterschiedlichen Regeln, Fristen und Behörden.
- Plusvalía municipal (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana, IIVTNU – Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke): Sie wird von der Gemeinde erhoben, in der die Immobilie liegt. Besteuert wird nur der Wertzuwachs des Bodens, nicht des Gebäudes, und bei einem Kauf zahlt sie der Verkäufer.
- IRPF auf den Veräußerungsgewinn: Sie wird von der Agencia Tributaria (spanisches Finanzamt) erhoben. Besteuert wird die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anschaffungskosten der Wohnung, abzüglich der Kosten. Sie wird in der Einkommensteuererklärung des Jahres nach dem Verkauf angegeben.
- Sind Sie nicht in Spanien ansässig, zahlen Sie statt der IRPF die Einkommensteuer für Nichtansässige (Impuesto sobre la Renta de No Residentes), und der Käufer muss 3 % des Preises einbehalten.
- Weitere Kosten, die keine Steuern sind, aber den Erlös schmälern: Löschung der Hypothek im Grundbuch, Energieausweis, Vermittlungs- oder Anwaltshonorare. Viele davon sind in der IRPF abziehbar, wie wir sehen werden.
Plusvalía municipal in Madrid: wie sie nach der Reform von 2021 funktioniert
Die plusvalía municipal wurde mit dem Königlichen Gesetzesdekret 26/2021 (Real Decreto-ley 26/2021) reformiert, nachdem das spanische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) das alte Berechnungssystem mit seinem Urteil 182/2021 aufgehoben hatte. Seitdem kann der Steuerpflichtige zwischen zwei Methoden zur Berechnung der Bemessungsgrundlage wählen und die günstigere anwenden. Gibt es keinen Wertzuwachs des Bodens, fällt zudem keine Steuer an.
Die objektive Methode multipliziert den Katasterwert des Bodens zum Zeitpunkt des Verkaufs mit einem Koeffizienten, der von der Haltedauer der Immobilie abhängt, höchstens 20 Jahre. Den Katasterwert des Bodens finden Sie auf dem IBI-Bescheid (Grundsteuer) oder im Online-Portal des Katasters (Sede Electrónica del Catastro). Die reale Methode dagegen nimmt den tatsächlichen Gewinn zwischen Kauf- und Verkaufsurkunde und multipliziert ihn mit dem Anteil des Bodens am gesamten Katasterwert.
In der Praxis ist für alle, die die Wohnung viele Jahre besessen haben, die objektive Methode meist günstiger, weil die Katasterwerte des Bodens Verwaltungswerte sind und deutlich unter den Marktwerten liegen. Die reale Methode lohnt sich vor allem, wenn der Gewinn gering war. Das Selbstveranlagungsprogramm der Stadt Madrid berechnet beide Methoden, wenn Sie Kauf- und Verkaufswert eingeben, und wendet die günstigere an.
Auf diese Bemessungsgrundlage wird der Steuersatz angewendet, den jede Gemeinde festlegt, mit einem gesetzlichen Maximum von 30 %. Die Stadt Madrid wendet 29 % an. Beachten Sie, dass Steuersatz und einige Details zwischen den Gemeinden der Comunidad de Madrid (Region Madrid) variieren; verkaufen Sie in Alcobendas, Getafe oder Pozuelo de Alarcón, müssen Sie die Satzung der jeweiligen Gemeinde prüfen.
Koeffizienten der plusvalía 2026: welche Tabelle gilt und was sich im Dezember ändert
Die Höchstkoeffizienten der objektiven Methode stehen in Artikel 107.4 des Gesetzes über die Gemeindefinanzen (Ley Reguladora de las Haciendas Locales), und der Staat kann sie aktualisieren. 2026 gab es drei Anläufe. Das Königliche Gesetzesdekret 16/2025, am 24. Dezember 2025 im BOE (Spanisches Gesetzblatt) veröffentlicht, erhöhte mehrere Koeffizienten; das Parlament (Congreso) bestätigte es am 27. Januar 2026 jedoch nicht, sodass es nach nur wenigen Wochen Geltung aufgehoben war. Das Königliche Gesetzesdekret 26/2026 von Ende September enthielt erneut eine Aktualisierung, und der Congreso lehnte es am 2. Oktober ab.
Nach der Aufhebung im Januar kehrten die Gemeinden zur Tabelle des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2023 zurück, die seit dem 1. Januar 2024 gilt. So veröffentlichte es beispielsweise die Gemeinde Pozuelo de Alarcón im Amtsblatt der Comunidad de Madrid (BOCM) vom 16. Februar 2026, mit Wirkung ab dem 28. Januar. Die Stadt Madrid wendet die gesetzlichen Höchstkoeffizienten an, und ihr Steuerportal enthält dieselbe Tabelle für Übertragungen ab dem 28. Januar 2026.
Der dritte Anlauf ist das Königliche Gesetzesdekret 29/2026 vom 6. Oktober, am 7. Oktober im BOE veröffentlicht und seit dem 8. in Kraft. Sein Artikel 10 legt neue Höchstkoeffizienten mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2026 fest. Wie das übrige Dekret muss es vom Ständigen Ausschuss des Parlaments (Diputación Permanente del Congreso) bestätigt werden; geschieht das nicht, wird es aufgehoben und die Tabelle von 2024 gilt weiter.
| Haltedauer | Geltender Höchstkoeffizient (RDL 8/2023) | Höchstkoeffizient ab 1. Dezember 2026 (RDL 29/2026) |
|---|---|---|
| Weniger als 1 Jahr | 0,15 | 0,17 |
| 1 Jahr | 0,15 | 0,16 |
| 2 Jahre | 0,14 | 0,16 |
| 3 Jahre | 0,14 | 0,17 |
| 4 Jahre | 0,16 | 0,17 |
| 5 Jahre | 0,18 | 0,19 |
| 6 Jahre | 0,19 | 0,21 |
| 7 Jahre | 0,20 | 0,23 |
| 8 Jahre | 0,19 | 0,24 |
| 9 Jahre | 0,15 | 0,25 |
| 10 Jahre | 0,12 | 0,22 |
| 11 Jahre | 0,10 | 0,18 |
| 12 Jahre | 0,09 | 0,14 |
| 13 Jahre | 0,09 | 0,12 |
| 14 Jahre | 0,09 | 0,11 |
| 15 Jahre | 0,09 | 0,11 |
| 16 Jahre | 0,10 | 0,11 |
| 17 Jahre | 0,13 | 0,11 |
| 18 Jahre | 0,17 | 0,13 |
| 19 Jahre | 0,23 | 0,20 |
| 20 Jahre oder mehr | 0,40 | 0,30 |
Quelle: Tabelle des RDL 8/2023, veröffentlicht von der Gemeinde Pozuelo de Alarcón (BOCM, 16. Februar 2026) und der Stadt Ponferrada; Tabelle ab 1. Dezember 2026 nach Artikel 107.4 TRLRHL in der Fassung des RDL 29/2026 (Iberley, 8. Oktober 2026). Die zweite Spalte hängt von der Bestätigung des Dekrets ab.
Die neue Tabelle erhöht die Koeffizienten für eine Haltedauer zwischen 1 und 16 Jahren, teils erheblich: Bei 10 Jahren steigt der Wert von 0,12 auf 0,22. Für eine Haltedauer von 17 Jahren oder mehr sinken sie dagegen, ab 20 Jahren von 0,40 auf 0,30. Das Gesetz bestimmt: Liegt der von einer Gemeinde beschlossene Koeffizient über dem neuen Maximum, gilt unmittelbar das gesetzliche Maximum, bis die Gemeinde ihre Satzung anpasst.
Kurz gesagt: Unterschreiben Sie den Verkauf vor dem 1. Dezember 2026, gilt die aktuelle Tabelle. Unterschreiben Sie danach, hängt es davon ab, ob das Dekret bestätigt wird und wie die Gemeinde es anwendet. Prüfen Sie deshalb am Tag der Beurkundung die Tabelle, die die Agencia Tributaria Madrid (städtische Steuerbehörde) in ihrem Steuerportal veröffentlicht.
Wann keine plusvalía municipal anfällt und Ermäßigungen in Madrid
Keine plusvalía municipal fällt an, wenn der Boden keinen Wertzuwachs hat, das heißt, wenn Sie laut Urkunden für weniger verkaufen, als Sie gekauft haben. Das regelt Artikel 104.5 des Gesetzes über die Gemeindefinanzen; zum Nachweis müssen Sie Kauf- und Verkaufsurkunde vorlegen. Auch wenn nichts zu zahlen ist, muss der Vorgang fristgerecht bei der Gemeinde erklärt werden.
- Verkauf mit Verlust: Es gibt keinen Wertzuwachs und damit keine Steuer, sofern dies mit den Urkunden nachgewiesen wird.
- Hingabe der selbstgenutzten Wohnung an die Bank an Zahlungs statt (dación en pago) zur Tilgung der Hypothek: von der plusvalía municipal befreit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Übertragungen zwischen Ehegatten wegen Trennung oder Scheidung und Einbringungen in die Errungenschaftsgemeinschaft: nicht steuerpflichtig.
- Erbschaften der selbstgenutzten Wohnung des Verstorbenen an Ehegatten, Abkömmlinge oder Vorfahren: Die Stadt Madrid gewährt Ermäßigungen von bis zu 95 % der Steuer, mit Prozentsätzen, die mit steigendem Katasterwert des Bodens sinken.
- Gewöhnlicher Verkauf: In Madrid gibt es keine Ermäßigung für den Verkauf Ihrer selbstgenutzten Wohnung und auch keine altersabhängige. Die Befreiung für über 65-Jährige betrifft die IRPF, nicht die plusvalía.
Haben Sie im Januar 2026 die plusvalía mit den Koeffizienten des aufgehobenen Dekrets bezahlt und war sie dadurch höher, kann es Spielraum geben, die zu viel gezahlte Steuer zurückzufordern. Lassen Sie in diesem Fall Ihre Selbstveranlagung von einer Fachperson prüfen und versäumen Sie die Berichtigungsfristen nicht.
IRPF beim Wohnungsverkauf: wie der Veräußerungsgewinn berechnet wird
In der IRPF wird der Veräußerungsgewinn (ganancia patrimonial) besteuert, also die Differenz zwischen Veräußerungswert und Anschaffungswert nach Artikel 35 des Einkommensteuergesetzes (Ley del IRPF). Grundlage ist nicht der Verkaufspreis, sondern der Nettogewinn. Deshalb ist es so wichtig, die Rechnungen zu Kauf, Renovierungen und Verkauf aufzubewahren.
Der Anschaffungswert ist der gezahlte Preis zuzüglich Ihrer Investitionen und Verbesserungen sowie der von Ihnen getragenen Kosten und Steuern des Kaufs, ohne Hypothekenzinsen. War die Wohnung vermietet, sind die Abschreibungen dieser Jahre abzuziehen. Der Veräußerungswert ist der Verkaufspreis abzüglich der vom Verkäufer getragenen Kosten und Steuern des Verkaufs; läge der erklärte Preis unter dem üblichen Marktwert, wäre dieser maßgeblich.
- Zum Anschaffungswert hinzu kommen: die beim Kauf gezahlte Steuer (Grunderwerbsteuer bzw. IVA und Steuer auf beurkundete Rechtsakte), Notar, Grundbuch, Gestoría (Verwaltungsagentur) und gegebenenfalls die Provision beim Kauf.
- Ebenfalls hinzu kommen Verbesserungen: Arbeiten, die den Wert oder die Nutzungsdauer erhöhen, etwa eine Renovierung von Küche oder Bad. Reparaturen und gewöhnliche Instandhaltung zählen nicht.
- Vom Veräußerungswert abgezogen werden: die plusvalía municipal, die Sie als Verkäufer zahlen, Vermittlungs- oder Anwaltshonorare für den Verkauf und weitere von Ihnen getragene Kosten des Verkaufs.
- Vom Anschaffungswert abgezogen werden: die Abschreibungen, wenn die Immobilie vermietet war.
- Nicht berücksichtigt werden: Hypothekenzinsen, IBI und Hausgeld der Jahre, in denen Sie Eigentümer waren.
Gehört die Wohnung mehreren Eigentümern, erklärt jeder nur seinen Anteil. Die Agencia Tributaria verlangt in ihrem Datenformular zur Erklärung von Immobilienverkäufen ausdrücklich, nur den Anteil jedes Eigentümers anzugeben, zusammen mit Katasterreferenz, Daten, Beträgen und Kosten.
IRPF-Stufen für Kapitalerträge (base del ahorro) 2026
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie fließt in die Bemessungsgrundlage für Kapitalerträge (base del ahorro), die einen eigenen Tarif hat. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 wurden die Artikel 66 und 76 des Einkommensteuergesetzes geändert, und der Tarif reicht nun bis 30 % für den Teil der Bemessungsgrundlage über 300.000 Euro. Der Tarif besteht aus einem staatlichen und einem gleich hohen regionalen Teil; die Summe ergibt die in der Tabelle gezeigten Sätze.
| Bemessungsgrundlage Kapitalerträge | Staatlicher Satz | Regionaler Satz | Gesamtsatz |
|---|---|---|---|
| Bis 6.000 € | 9,5 % | 9,5 % | 19 % |
| 6.000 bis 50.000 € | 10,5 % | 10,5 % | 21 % |
| 50.000 bis 200.000 € | 11,5 % | 11,5 % | 23 % |
| 200.000 bis 300.000 € | 13,5 % | 13,5 % | 27 % |
| Über 300.000 € | 15 % | 15 % | 30 % |
Quelle: Agencia Tributaria, Praxishandbuch und Hilfehandbuch zur Einkommensteuer 2025 (staatlicher und regionaler Tarif der Bemessungsgrundlage für Kapitalerträge). Sie gelten für Verkäufe 2026, sofern keine spätere Vorschrift sie ändert.
Die Sätze sind stufenweise progressiv: Auf den gesamten Gewinn werden nicht 23 % angewendet, sondern 19 % auf die ersten 6.000 Euro, 21 % auf die nächsten 44.000 und so weiter. Haben Sie im selben Jahr weitere Veräußerungsgewinne oder -verluste, werden diese vor Anwendung des Tarifs miteinander verrechnet.
IRPF-Befreiungen beim Verkauf: über 65-Jährige, Reinvestition und Hingabe an Zahlungs statt
Das Einkommensteuergesetz sieht mehrere Fälle vor, in denen der Verkaufsgewinn ganz oder teilweise steuerfrei bleibt. Sie gehören zu den wenigen legalen Möglichkeiten, die Steuerrechnung zu senken, und Sie sollten ihre Voraussetzungen vor der Unterschrift genau kennen, denn schon ein Detail bei den Daten kann sie zunichtemachen.
- Über 65-Jährige: Steuerfrei ist der Gewinn aus dem Verkauf ihrer selbstgenutzten Wohnung (Artikel 33.4.b des Einkommensteuergesetzes). Als selbstgenutzte Wohnung gilt die, die es zum Zeitpunkt des Verkaufs ist oder bis zu einem beliebigen Tag in den zwei Jahren davor war; in der Regel muss man mindestens drei Jahre ununterbrochen darin gewohnt haben.
- Reinvestition in eine selbstgenutzte Wohnung: Verkaufen Sie Ihre selbstgenutzte Wohnung und reinvestieren den Erlös in eine andere selbstgenutzte Wohnung, bleibt der Gewinn steuerfrei (Artikel 38.1). Die Frist für die Reinvestition beträgt zwei Jahre, vor oder nach dem Verkauf. Reinvestieren Sie nur einen Teil, ist die Befreiung anteilig; bestand eine Hypothek, wird der Erlös abzüglich des abgelösten Restkapitals zugrunde gelegt.
- Hingabe der selbstgenutzten Wohnung an Zahlungs statt: Steuerfrei ist der Gewinn, wenn der Schuldner oder sein Bürge die selbstgenutzte Wohnung zur Tilgung der Hypothek an die Bank übergibt oder sie in einer Zwangsvollstreckung verliert, sofern keine anderen ausreichenden Vermögenswerte zur Begleichung der Schuld vorhanden sind (Artikel 33.4.d).
- Verkauf an öffentliche Wohnungsbaugesellschaften: Das Königliche Gesetzesdekret 29/2026 fügt eine befristete Befreiung hinzu, zwischen dem 8. Oktober 2026 und dem 31. Dezember 2027, für Verkäufe unter 800.000 Euro von Wohnungen, die in den zwei vorangegangenen Jahren ohne triftigen Grund leer standen. Sie ist bis 200.000 Euro vollständig und sinkt bis 800.000; sie hängt von der Bestätigung des Dekrets ab.
Ein Sonderfall wird oft übersehen: Immobilien, die vor dem 31. Dezember 1994 gekauft wurden. Für sie gibt es die sogenannten Abschlagskoeffizienten (coeficientes de abatimiento, neunte Übergangsbestimmung des Einkommensteuergesetzes), die den bis zum 19. Januar 2006 entstandenen Teil des Gewinns mindern. Bei Immobilien beträgt die Minderung 11,11 % für jedes Jahr der Haltedauer, das zwei Jahre übersteigt, gerechnet bis zum 31. Dezember 1996.
Das bedeutet: Bei einer vor 1987 gekauften Wohnung kann der Teil des Gewinns vor 2006, der anteilig nach Haltetagen berechnet wird, zu 100 % gemindert sein. Der Vorteil ist kumuliert auf 400.000 Euro Veräußerungswert pro Steuerpflichtigem für alle Verkäufe begrenzt, auf die er angewendet wird. Die Agencia Tributaria enthält in ihrem Handbuch zur Einkommensteuer 2025 ein Praxisbeispiel zu dieser Berechnung.
Nicht ansässige Verkäufer: der Einbehalt von 3 % und das Formular 210
Ist der Verkäufer nicht in Spanien steuerlich ansässig, wird der Gewinn in der Einkommensteuer für Nichtansässige mit einem festen Satz von 19 % besteuert. Außerdem ist der Käufer – ob ansässig oder nicht – verpflichtet, 3 % des vereinbarten Preises einzubehalten und innerhalb eines Monats nach dem Verkauf mit dem Formular 211 (modelo 211) an das Finanzamt abzuführen. Er muss dem Verkäufer eine Kopie aushändigen, damit dieser den Betrag anrechnen kann.
Anschließend reicht der Verkäufer das Formular 210 (modelo 210) ein, berechnet die tatsächliche Steuer auf seinen Gewinn und zieht die bereits einbehaltenen 3 % ab. Ist der Einbehalt höher als die Steuer, kann er die Erstattung der Differenz beantragen. In der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum Ansässige können ebenfalls die Befreiung bei Reinvestition in eine selbstgenutzte Wohnung in Anspruch nehmen.
Bei der plusvalía municipal gibt es eine weitere Besonderheit: Ist der Verkäufer nicht in Spanien ansässig, tritt der Käufer an die Stelle des Steuerpflichtigen und muss sie an die Gemeinde zahlen. In der Praxis ziehen die Parteien sie beim Notar meist vom Preis ab; regeln Sie das daher klar im Vorvertrag (arras).
Vollständiges Beispiel: was der Verkäufer einer Wohnung in Madrid 2026 zahlt
Sehen wir uns einen erfundenen, aber realistischen Fall an. Ein in Madrid ansässiger Eigentümer, 50 Jahre alt, kaufte im März 2014 eine Wohnung für 250.000 Euro und zahlte 17.000 Euro Kaufnebenkosten für Steuer, Notar, Grundbuch und Gestoría. 2019 ließ er Küche und Bad für 12.000 Euro renovieren, mit Rechnung. Er verkauft im Oktober 2026 für 420.000 Euro, mit Vermittlungshonoraren von 3 % zzgl. MwSt. und weiteren 800 Euro Verkaufskosten.
Der gesamte Katasterwert der Wohnung beträgt 190.000 Euro, davon entfallen 95.000 auf den Boden, also 50 %. Er hat die Wohnung 12 volle Jahre besessen. Er hat im Jahr keine weiteren Gewinne oder Verluste, und die Wohnung ist nicht seine selbstgenutzte Wohnung – oder sie ist es, aber er wird nicht reinvestieren.
| Posten | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Plusvalía, objektive Methode | 95.000 € × 0,09 (12 Jahre) = 8.550 € × 29 % | 2.479,50 € |
| Plusvalía, reale Methode | (420.000 − 250.000) × 50 % = 85.000 € × 29 % | 24.650,00 € |
| Zu zahlende plusvalía | Es gilt die günstigere Methode | 2.479,50 € |
| Vermittlungshonorare | 420.000 × 3 % = 12.600 € + 21 % MwSt. | 15.246,00 € |
| Veräußerungswert | 420.000 − 15.246 − 800 − 2.479,50 | 401.474,50 € |
| Anschaffungswert | 250.000 + 17.000 + 12.000 | 279.000,00 € |
| Veräußerungsgewinn | 401.474,50 − 279.000 | 122.474,50 € |
| IRPF: erste Stufe | 6.000 × 19 % | 1.140,00 € |
| IRPF: zweite Stufe | 44.000 × 21 % | 9.240,00 € |
| IRPF: dritte Stufe | 72.474,50 × 23 % | 16.669,14 € |
| IRPF gesamt | Summe der Stufen (22,1 % des Gewinns) | 27.049,14 € |
| Steuern des Verkaufs gesamt | Plusvalía + IRPF | 29.528,64 € |
Orientierungsbeispiel von Llavely mit der geltenden Koeffiziententabelle (RDL 8/2023), dem Madrider Satz von 29 % und dem Kapitalertragstarif der Agencia Tributaria. Nicht berücksichtigt sind andere Einkünfte, persönliche Freibeträge und besondere Umstände.
Ändern wir nun einige Umstände. Würde die Urkunde nach dem 1. Dezember 2026 unterzeichnet, das Dekret bestätigt und das neue Maximum von der Stadt angewendet, stiege der Koeffizient für 12 Jahre von 0,09 auf 0,14, und die plusvalía läge bei 3.857 Euro, rund 1.377 Euro mehr. Da die plusvalía in der IRPF abgezogen wird, würde ein Teil dieses Anstiegs durch eine etwas geringere Einkommensteuer ausgeglichen.
- Wäre der Verkäufer 65 Jahre oder älter und die Wohnung seine selbstgenutzte Wohnung, wäre der Gewinn steuerfrei: Er zahlte 0 Euro IRPF, aber weiterhin 2.479,50 Euro plusvalía municipal.
- Wäre es seine selbstgenutzte Wohnung und reinvestierte er die 420.000 Euro innerhalb von zwei Jahren in eine andere selbstgenutzte Wohnung, wäre er ebenfalls von der IRPF befreit. Reinvestierte er nur die Hälfte, wäre die Hälfte des Gewinns befreit.
- Lebte er außerhalb Spaniens, würde der Käufer 12.600 Euro (3 %) einbehalten. Seine Steuer betrüge 19 % des Gewinns, 23.270,16 Euro, und es blieben 10.670,16 Euro mit dem Formular 210 zu zahlen.
- Hätte er die Rechnung für die Renovierung nicht aufbewahrt, stiege der Gewinn um 12.000 Euro und er zahlte 2.760 Euro mehr IRPF.
Fristen für plusvalía und IRPF
Jede Steuer hat ihren eigenen Kalender und ihr eigenes Verfahren. In Madrid ist die plusvalía eine Selbstveranlagung: Der Verkäufer berechnet und erklärt sie selbst, online im Portal der Agencia Tributaria Madrid oder mit Termin in einem Bürgerbüro der Steuerverwaltung. Eine verspätete Erklärung führt zu Zuschlägen.
| Steuer | Wer erklärt | Frist | Wie |
|---|---|---|---|
| Plusvalía municipal (Verkauf) | Verkäufer; Käufer, wenn der Verkäufer nicht ansässig ist | 30 Werktage ab der Urkunde | Selbstveranlagung im Portal der Agencia Tributaria Madrid |
| Plusvalía municipal (Erbschaft) | Erben | 6 Monate ab dem Todesfall, um weitere 6 verlängerbar | Selbstveranlagung |
| IRPF (Ansässige) | Verkäufer | Einkommensteuererklärung des Folgejahres; ein Verkauf 2026 wird 2027 erklärt | Jährliche Einkommensteuererklärung |
| Einbehalt von 3 % (Nichtansässige) | Käufer | 1 Monat ab dem Verkauf | Formular 211 |
| Steuer für Nichtansässige | Nicht ansässiger Verkäufer | Nach Abführung des Einbehalts, innerhalb der vom Finanzamt festgelegten Frist | Formular 210 |
Quellen: Agencia Tributaria (Handbuch für Nichtansässige); 2026 veröffentlichte Leitfäden zur plusvalía in Madrid (urbanismoyarquitectura.com, tuinmueble.net).
Ein praktischer Rat: Auch wenn die IRPF erst im Frühjahr des Folgejahres fällig wird, kommt das Geld aus dem Verkauf am Tag der Unterzeichnung. Legen Sie ab diesem Moment beiseite, was Sie dem Finanzamt schulden werden – vor allem, wenn Sie mit dem Erlös die Anzahlung für eine andere Wohnung leisten oder Schulden tilgen wollen.
Häufige Fehler, die den Verkauf verteuern
Viele steuerliche Überraschungen kommen nicht vom Gesetz, sondern von der Vorbereitung des Verkaufs. In der Branche ist es noch immer verbreitet, den Preis nur mit Blick auf die Provision und die Marktlage festzulegen und die Steuern auf die Zeit nach der Unterzeichnung zu verschieben. Das Ergebnis: Ein Verkäufer stellt Monate später fest, dass sein Nettogewinn deutlich geringer war als gedacht.
- Den Preis festlegen, ohne vorher plusvalía und IRPF zu berechnen. Im obigen Beispiel verändern fast 30.000 Euro Steuern bei 420.000 Euro Preis die Verhandlung erheblich.
- Rechnungen zu Kauf und Renovierungen nicht aufbewahren. Ohne Nachweis kann das Finanzamt diese Beträge ablehnen, und der Gewinn steigt.
- Das Datum der Unterzeichnung nicht prüfen. 2026 kann eine Verschiebung um wenige Wochen den Koeffizienten der plusvalía ändern; und für die Befreiungen bei selbstgenutzten Wohnungen sind die Fristen von zwei und drei Jahren streng.
- Die plusvalía bei einem Verkauf mit Verlust vergessen. Es fällt keine Steuer an, aber der Vorgang muss erklärt und das Fehlen eines Wertzuwachses nachgewiesen werden.
- Im Vorvertrag (arras) nicht regeln, wer was zahlt. Ist der Verkäufer nicht ansässig oder ist eine Hypothek abzulösen, sollten Sie das schriftlich festhalten, um Streit beim Notar zu vermeiden.
Die übrigen Schritte des Geschäfts, von den Unterlagen bis zum Notar, finden Sie in unserem Leitfaden „So verkaufen Sie eine Wohnung in Madrid 2026“. Und wie sich Nachfrage und Preise entwickeln, lesen Sie in „Der Markt für Wohnungsverkäufe 2026“.
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Häufige Fragen
Wie viel Steuern zahlt man beim Verkauf einer Wohnung in Madrid?
Das hängt vom Gewinn und von der Haltedauer ab. Der Verkäufer zahlt die plusvalía municipal mit 29 % auf eine Bemessungsgrundlage, die bei der objektiven Methode meist gering ist, und die IRPF auf den Gewinn mit Sätzen von 19 % bis 30 %. Bei einer für 250.000 Euro gekauften und nach 12 Jahren für 420.000 Euro verkauften Wohnung liegt die Summe bei rund 29.500 Euro.
Wer zahlt die plusvalía municipal, Käufer oder Verkäufer?
Bei einem Kauf zahlt sie der Verkäufer, denn er erzielt den Wertzuwachs. Ausnahme: Ist der Verkäufer nicht in Spanien ansässig, tritt der Käufer an seine Stelle und zahlt sie an die Gemeinde, in der Regel durch Abzug vom Preis.
Zahle ich plusvalía municipal, wenn ich mit Verlust verkaufe?
Nein. Liegt der Verkaufswert laut Urkunden unter dem Kaufwert, gibt es keinen Wertzuwachs und keine Steuer. Sie müssen die Erklärung trotzdem fristgerecht einreichen und den Verlust mit Kauf- und Verkaufsurkunde nachweisen.
Wann wird die IRPF für den Verkauf einer Wohnung gezahlt?
Sie wird in der Einkommensteuererklärung des Jahres nach dem Verkauf angegeben. Verkaufen Sie 2026, nehmen Sie den Gewinn in die Erklärung auf, die 2027 eingereicht wird. Legen Sie das Geld ab dem Tag der Unterzeichnung beiseite.
Zahlen über 65-Jährige Steuern beim Verkauf ihres Hauses?
Verkaufen sie ihre selbstgenutzte Wohnung, ist der Gewinn von der IRPF befreit. Die plusvalía municipal zahlen sie dennoch, denn diese Befreiung gibt es bei der kommunalen Steuer nicht. Verkaufen sie eine Zweitwohnung, werden sie wie jeder andere Steuerpflichtige besteuert.
Welche Kosten kann ich beim Veräußerungsgewinn abziehen?
Zum Kaufwert können Sie die Steuern sowie die Kosten für Notar, Grundbuch und Gestoría beim Kauf hinzurechnen, außerdem Verbesserungen mit Rechnung. Vom Verkaufspreis können Sie die plusvalía municipal, Vermittlungs- oder Anwaltshonorare und weitere von Ihnen getragene Verkaufskosten abziehen. Hypothekenzinsen sind nicht abziehbar.
Was ist der Einbehalt von 3 % beim Verkauf, wenn ich nicht in Spanien ansässig bin?
Es ist eine Vorauszahlung, die der Käufer im Monat nach dem Verkauf mit dem Formular 211 an das Finanzamt abführt. Anschließend reicht der Verkäufer das Formular 210 ein, berechnet seine Steuer mit 19 % des Gewinns und zieht diese 3 % ab. Wurde zu viel einbehalten, kann er die Erstattung beantragen.
Ändert sich die plusvalía municipal im Dezember 2026?
Das Königliche Gesetzesdekret 29/2026 sieht ab dem 1. Dezember 2026 neue Höchstkoeffizienten vor: Sie steigen für eine Haltedauer bis 16 Jahre und sinken ab 17 Jahren. Sie gelten nur, wenn die Diputación Permanente das Dekret bestätigt, und ihre Wirkung in jeder Gemeinde hängt von deren Satzung ab.
Muss ich das gesamte Geld reinvestieren, um keine IRPF zu zahlen?
Damit der gesamte Gewinn steuerfrei bleibt, muss der gesamte Erlös innerhalb von zwei Jahren in eine andere selbstgenutzte Wohnung reinvestiert werden. Bestand eine Hypothek, wird das abgelöste Restkapital abgezogen. Reinvestieren Sie nur einen Teil, ist die Befreiung anteilig.
Wie finde ich heraus, welche plusvalía-Methode für mich günstiger ist?
Berechnen Sie beide: Die objektive multipliziert den Katasterwert des Bodens mit dem Koeffizienten Ihrer Haltedauer, die reale wendet den Bodenanteil auf den Gewinn laut Urkunden an. Die Selbstveranlagung der Stadt Madrid berechnet beide und wendet die günstigere an, wenn Sie Kauf- und Verkaufswert eingeben.
Quellen
- Real Decreto-ley 29/2026, de 6 de octubre – Königliches Gesetzesdekret 29/2026 vom 6. Oktober über dringende Maßnahmen für die soziale Funktion des Wohnraums, konsolidierte Fassung (BOE, 7. Oktober 2026)
- Artikel 107 der Neufassung des Gesetzes über die Gemeindefinanzen (Ley Reguladora de las Haciendas Locales), geltende Fassung (Iberley, 8. Oktober 2026)
- Neue steuerliche Maßnahmen zum Wohnungswesen im RD-ley 29/2026 (Iberley, Oktober 2026)
- Mit dem Königlichen Gesetzesdekret 29/2026 eingeführte steuerliche Maßnahmen (Agencia Tributaria, 7. Oktober 2026)
- Wie die plusvalía municipal 2026 für 27 Tage stieg (OCU, 27. Januar 2026)
- Gemeinde Pozuelo de Alarcón: ab dem 28. Januar 2026 geltende Koeffizienten der IIVTNU (BOCM Nr. 39, 16. Februar 2026)
- Seit dem 1. Januar 2024 geltende Koeffizienten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der IIVTNU (Stadt Ponferrada)
- Besteuerung der Bemessungsgrundlage für Kapitalerträge, Hilfehandbuch Einkommensteuer 2025 (Agencia Tributaria)
- Steuerberechnung: wichtigste Neuerungen, Praxishandbuch Einkommensteuer 2025 (Agencia Tributaria)
- Veräußerungsgewinne und -verluste: Praxisbeispiel, Praxishandbuch Einkommensteuer 2025 (Agencia Tributaria)
- Datenformular zu Immobilienverkäufen, Einkommensteuer 2025 (Agencia Tributaria)
- Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Handbuch zur Besteuerung Nichtansässiger (Agencia Tributaria)
- Plusvalía municipal in Madrid: wie und wo sie gezahlt wird, Fristen und Berechnung 2026 (urbanismoyarquitectura.com, aktualisiert am 5. Oktober 2026)
- Plusvalía Madrid 2026: was Sie zahlen (guiafiscal.es, aktualisiert am 22. August 2026)
- Plusvalía municipal in Madrid 2026: Berechnung, Tabelle und Befreiungen (tuinmueble.net, aktualisiert am 4. Oktober 2026)
- Plusvalía municipal: was sie ist und wie stark die Koeffizienten 2026 steigen könnten (Bankinter, 12. Januar 2026)