‹ Zurück zum Blog

Ratgeber · · 8 Min. Lesezeit

Wohnung in Madrid geerbt: Erbschaftsteuer in Spanien und Deutschland (2026)

Zwischen Deutschland und Spanien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften. Was das für Sie bedeutet, wie viel Madrid verlangt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

6 MonateFrist für die spanische Erbschaftsteuer
99 %Ermäßigung für Kinder und Ehepartner in Madrid
§ 21ErbStG: Anrechnung der spanischen Steuer

Wer eine Immobilie in Madrid erbt und in Deutschland lebt, hat es mit zwei Steuersystemen zu tun. Die gute Nachricht: Madrid ist für nahe Angehörige sehr günstig, und die spanische Steuer kann in Deutschland angerechnet werden.

1. Gibt es ein spanisches Testament?

Das erste Dokument ist die Bescheinigung aus dem Nachlassregister (certificado de últimas voluntades). Sie zeigt, ob der Verstorbene in Spanien ein Testament gemacht hat und bei welchem Notar. Beantragen lässt sie sich frühestens 15 Werktage nach dem Tod, aus dem Ausland per Post, mit apostillierter und übersetzter Sterbeurkunde.

2. Welches Erbrecht gilt

Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt für den gesamten Nachlass das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – es sei denn, er hat im Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt. Lebte der Erblasser in Deutschland, gilt also in der Regel deutsches Erbrecht, auch für die Wohnung in Madrid. Das Europäische Nachlasszeugnis hilft, die Erben in Spanien nachzuweisen.

3. Annahme beim spanischen Notar

Die Erben nehmen das Erbe in einer Urkunde vor einem spanischen Notar an und teilen es auf. Nicht alle müssen anreisen: Erben im Ausland können per Vollmacht mitwirken, erteilt vor einem deutschen Notar (mit Apostille) oder im spanischen Konsulat. Alle Beteiligten brauchen eine NIE.

4. Spanische Erbschaftsteuer

ErbeErmäßigung in Madrid
Kinder, Ehepartner, Eltern99 % der Steuer
Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel, Tanten50 % (Todesfälle ab 1. Juli 2025)
AndereKeine regionale Ermäßigung

Seit 2021 dürfen Erben ohne Wohnsitz in Spanien die Regeln der betroffenen Region anwenden: Lebte der Erblasser im Ausland, die der Region, in der der größte Teil des spanischen Vermögens liegt; lebte er in Madrid, die von Madrid. Erklärt wird mit Modell 650 bei der spanischen Steuerbehörde (nicht bei der Comunidad de Madrid), innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod. Eine Verlängerung um 6 Monate ist möglich, wenn sie in den ersten 5 Monaten beantragt wird.

5. Deutsche Erbschaftsteuer

Deutschland hat nur mit wenigen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften – Spanien gehört nicht dazu. Lebt der Erblasser oder der Erbe in Deutschland, ist der gesamte Erwerb in Deutschland steuerpflichtig, auch die Wohnung in Madrid (§ 2 ErbStG). Die in Spanien tatsächlich gezahlte Steuer wird auf Antrag angerechnet (§ 21 ErbStG), höchstens bis zu dem Teil der deutschen Steuer, der auf das spanische Vermögen entfällt.

In der Praxis Mit der Madrider Ermäßigung von 99 % ist die spanische Steuer für Kinder und Ehepartner oft sehr gering. Entscheidend ist dann meist die deutsche Steuer nach Abzug der deutschen Freibeträge (zum Beispiel 400.000 € für Kinder und 500.000 € für Ehepartner). Heben Sie die spanischen Bescheide und Zahlungsbelege auf: Für die Anrechnung brauchen Sie sie, eventuell mit Übersetzung.

6. Plusvalía und Grundbuch

Auch bei Erbschaften erhebt die Gemeinde die plusvalía auf das Grundstück (Frist: 6 Monate, verlängerbar). Danach wird die Urkunde im Grundbuch eingetragen. Erst dann steht die Immobilie auf Ihrem Namen und kann verkauft werden.

Häufige Fragen

Reicht mein deutscher Erbschein in Spanien?

Häufig wird stattdessen das Europäische Nachlasszeugnis verwendet. Welche Unterlagen der spanische Notar in Ihrem Fall braucht, sollte ein Anwalt vorab prüfen.

Kann ich ein Erbe mit Schulden ausschlagen?

Ja. Sie können ausschlagen oder „a beneficio de inventario“ annehmen, dann haften Sie nur bis zum Wert des Geerbten. Lassen Sie sich vor der Annahme beraten.

Brauche ich ein spanisches Bankkonto?

Gesetzlich ist es nicht zwingend, aber es erleichtert die Zahlung der Steuern und den Empfang des Verkaufserlöses erheblich.

Quellen

  1. administracion.gob.es: inheritances and the certificate of last wills
  2. Regulation (EU) No 650/2012 on succession, Chapter III
  3. Comunidad de Madrid: tax ruling on the 50% reduction for siblings, nephews and uncles (2025)
  4. Agencia Tributaria: instructions for form 650 for non-residents
  5. Comunidad de Madrid: extension of the deadline for inheritance tax
  6. § 2 ErbStG – Persönliche Steuerpflicht
  7. § 21 ErbStG – Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Verkaufen Sie an Menschen, die schon kaufen können.

Inserieren ist kostenlos. 2,5 % zzgl. MwSt. nur bei Verkauf, ohne versteckte Kosten.